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   BVerwG, 16.12.1961 - IV B 150.61, IV C 160.61   

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https://dejure.org/1961,7800
BVerwG, 16.12.1961 - IV B 150.61, IV C 160.61 (https://dejure.org/1961,7800)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1961 - IV B 150.61, IV C 160.61 (https://dejure.org/1961,7800)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1961 - IV B 150.61, IV C 160.61 (https://dejure.org/1961,7800)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schuldenfreiheit eines Betriebs i.S.d. Ersatzeinheitswertbestimmung bei Bestehen steuerlicher Verbindlichkeiten und Sozialbeitragverpflichtungen

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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 22.03.1973 - III C 15.71

    Glaubhaftmachung der Schuldenfreiheit eines durch Vertreibung verlorengegangenen

    Dieser hat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1966 a.a.O. die früher vom IV. Senat vertretene gegenteilige Ansicht (Beschluß vom 16. Dezember 1961 - BVerwG IV B 150.61/BVerwG IV C 160.61 -) ausdrücklich abgelehnt.
  • BVerwG, 20.10.1966 - III C 30.65

    Antrag auf Feststellung von Vertreibungsschäden - Verknüpfung von beweiskräftigen

    Die gegenteilige Ansicht des IV. Senats (Beschluß vom 16. Dezember 1961 BVerwG IV B 150.61/BVerwG IV C 160.61 Berücksichtigung laufender kleinerer Verbindlichkeiten keinen schuldenfreien Betrieb gebe, teilt der erkennende Senat nicht.
  • BVerwG, 08.12.1966 - III C 140.65

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen in Ungarn - Ermittlung des Einheitswert

    Die gegenteilige Ansicht des IV. Senats (Beschluß vom 16. Dezember 1961 - BVerwG IV B 150.61/BVerwG IV C 160.61), daß es bei der Berücksichtigung laufender kleinerer Verbindlichkeiten keinen schuldenfreien Betrieb gebe, teilt der erkennende Senat nicht.
  • BVerwG, 14.09.1965 - III B 65.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Die Revision war gemäß 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, da in einem zukünftigen Revisionsverfahren die grundsätzliche Rechtsfrage, ob der Begriff der Betriebsschulden in dem 6 Abs. 1 der 6. FeststellungsDV nur langfristige sowie dinglich gesicherte Verbindlichkeiten oder auch laufend fällige Betriebsunkosten wie Arbeitslöhne, Steuern und sonstige Ausgaben umfaßt (vgl. Beschluß des IV. Senats vom 16. Dezember 1961 - BVerwG IV B 150.61/BVerwG IV C 160.61 - [RLA 1962, 202]), weiter geklärt werden kann.
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